Wirkungskreis - Haushaltsauflösung

Wenn jemand diese Welt verlässt, bleiben seine materiellen Dinge zurück. Häufig hat man selbst nicht die Möglichkeit einer Räumung, durch eine weitere Entfernung oder wegen anderer Umstände.
Gern stehen wir Ihnen beratend zur Seite oder übernehmen die Haushaltsauflösung in Ihrem Auftrag. Wenn Sie selbst alle persönlichen Dinge oder Erinnerungsstücke aus der Wohnung, dem Haus oder der Seniorenwohnung entnommen haben, kommen wir gerne zu einer Besichtung vorbei um mit Ihnen eine gemeinsame Begehung zu machen. Dann können wir das für Sie passende Angebot erstellen.
Bitte sprechen Sie uns an, denken Sie bitte daran, dass nur der gesetzliche Erbe dazu berechtigt ist den Haushalt aufzulösen.
 

 


           
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