DAS SOLLTEN SIE WISSEN WENN -

    1. Der Sterbefall tritt im Hause ein


    - Arzt benachrichtigen (Hausarzt oder wenn nicht
      erreichbar 110/112)
    - Papiere für den Arzt bereithalten (Personalausweis / Pass)
    - Totenschein vom Arzt ausstellen lassen
    - Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen

    2. Der Sterbefall tritt im Krankenhaus
        oder Altenheim ein


    - die Krankenhäuser oder Altenheime übernehmen meistens
      die erforderlichen Benachrichtigungen selbst
    - Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen

3.    Unnatürlicher Tod durch Unfall, Verbrechen oder
        Suizid oder ungeklärte Todesart


    - Polizei benachrichtigen (110)
    - Überführung wird von der Polizei zum Institut für
      Rechtsmedizin veranlasst
    - Bestattungsinstitut zur Erledigung weiterer Formalitäten
      beauftragen

Zwingend erforderliche Unterlagen im Sterbefall!

Um Ihnen sämtliche Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen der/des Verstorbenen:
    - Familienpapiere (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
      oder Familienbuch, evtl. rechtskräftiges Scheidungs-
      urteil usw.)
    - Krankenversichertenkarte
    - Rentenbescheid
    - Grabbrief, Grabnachweiskarte
    - Versicherungsscheine von bestehenden Sterbegeld- oder
      Bestattungsvorsorgeversicherungen

Sollten Urkunden oder andere Unterlagen nicht vorhanden oder derzeit nicht auffindbar sein, werden wir diese gern für Sie beschaffen.



Und hier empfehlen wir Ihnen noch einige weitere Internetseiten, auf denen Sie wissenswerte Informationen erhalten:

•  www.tod-und-trauer.de
•  
www.ewig-forum.de
•  
www.verwaiste-eltern.de
•  
Rosengarten-Violinenquartett
•  
www.heimatverein-kleinborstel.de