DAS SOLLTEN SIE WISSEN WENN -
1. Der Sterbefall tritt im Hause ein
- Arzt benachrichtigen (Hausarzt oder wenn nicht erreichbar 110/112)
- Papiere für den Arzt bereithalten (Personalausweis / Pass)
- Totenschein vom Arzt ausstellen lassen
- Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen
2. Der Sterbefall tritt im Krankenhaus oder Altenheim ein
- die Krankenhäuser oder Altenheime übernehmen meistens die erforderlichen Benachrichtigungen selbst
- Bestattungsinstitut für die Überführung anrufen
3. Unnatürlicher Tod durch Unfall, Verbrechen oder Suizid oder ungeklärte Todesart
- Polizei benachrichtigen (110)
- Überführung wird von der Polizei zum Institut für Rechtsmedizin veranlasst
- Bestattungsinstitut zur Erledigung weiterer Formalitäten beauftragen
Zwingend erforderliche Unterlagen im Sterbefall!
Um Ihnen sämtliche Formalitäten abnehmen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen der/des Verstorbenen:
- Familienpapiere (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, oder Familienbuch, evtl. rechtskräftiges Scheidungs- urteil usw.)
- Krankenversichertenkarte
- Rentenbescheid
- Grabbrief, Grabnachweiskarte
- Versicherungsscheine von bestehenden Sterbegeld- oder Bestattungsvorsorgeversicherungen
Sollten Urkunden oder andere Unterlagen nicht vorhanden oder derzeit nicht auffindbar sein, werden wir diese gern für Sie beschaffen.
|